EIGENTUM BEI EHEENDE – DAS SIND DIE OPTIONEN

Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Das Haus auf die Kinder übertragen



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Vermietung der Immobilie



Ist bekomme mehr Informationen ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Das Haus verkaufen



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

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